Foreign Direct Investment (FDI Screening)
Warum FDI Screening den Deal-Zeitplan prägt
FDI Screening kann eine eigenständige Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich machen. Wird eine Pflichtmeldung übersehen, drohen Verzögerungen, Vollzugsverbote, Auflagen oder im Extremfall eine Untersagung. Der regulatorische Pfad muss daher früh in die Prozessplanung einfließen.
Welche Faktoren geprüft werden
Relevant sind Investorenherkunft, Beteiligungshöhe, Kontrollrechte, Zielaktivität, Technologie, Kundenkreis, Datenzugang und Sicherheitsrelevanz. Bei Software- und IT-Unternehmen können Cybersecurity, Cloud-Infrastruktur, Verschlüsselung, KI, öffentliche Auftraggeber oder kritische Datenbestände eine besondere Rolle spielen.
Zusammenhang mit Kaufvertrag und Closing
FDI-Freigaben werden häufig als Closing Conditions aufgenommen. Der SPA regelt Mitwirkungspflichten, Long-Stop-Date, Informationsbereitstellung, Umgang mit Auflagen und Risikoallokation, falls die Behörde Bedingungen stellt oder keine Freigabe erteilt.
Abgrenzung zur Fusionskontrolle
Fusionskontrolle schützt Wettbewerb. FDI Screening schützt öffentliche Sicherheit und Ordnung. Beide Verfahren können parallel relevant sein und unterschiedliche Behörden, Fristen und Prüfkriterien haben.
FAQ
Betrifft FDI Screening nur Rüstungsunternehmen?
Nein. Neben Verteidigung können auch kritische Infrastruktur, Gesundheit, Telekommunikation, Daten, KI, Cybersecurity und andere Schlüsseltechnologien relevant sein.
Ist ein Minderheitserwerb ebenfalls prüfbar?
Ja. Je nach Rechtslage, Sektor und Kontrollrechten können bereits Minderheitsbeteiligungen prüfpflichtig oder prüfbar sein.
Wer stellt den FDI-Antrag?
In der Praxis koordiniert meist der Käufer mit seinen Rechtsberatern die Einreichung, während Verkäufer und Zielunternehmen Informationen bereitstellen.