Non-Compete Clause

Eine Non-Compete Clause ist eine Wettbewerbsverbotsklausel, die Verkäufer, Gründer, Management oder andere Schlüsselpersonen nach einer Transaktion daran hindern soll, dem verkauften Unternehmen in bestimmtem Umfang Konkurrenz zu machen. Im M&A schützt sie den erworbenen Firmenwert, Kundenbeziehungen und Know-how. Sie muss hinsichtlich Dauer, sachlichem Umfang und geografischem Bereich angemessen ausgestaltet sein.

Warum ist ein Wettbewerbsverbot wertrelevant?

Ein Käufer bezahlt häufig für Kundenbeziehungen, Marke, Team, Technologie und Marktposition. Wenn der Verkäufer unmittelbar nach Closing ein Konkurrenzgeschäft aufbaut, kann der erworbene Goodwill schnell entwertet werden.

Typische Regelungen im Unternehmenskaufvertrag

Non-Compete Clauses definieren verbotene Tätigkeiten, betroffene Märkte, Regionen, Dauer, Ausnahmen und Rechtsfolgen. Bei IT-Services- und Softwareunternehmen sind Tätigkeiten in ähnlichen Produktfeldern, bei Bestandskunden oder mit Kernmitarbeitern besonders sensibel.

Rechtliche Grenzen und Angemessenheit

Wettbewerbsverbote dürfen nicht unbegrenzt oder unverhältnismäßig weit sein. Je nach betroffener Person und Rechtsordnung sind Dauer, Reichweite und Gegenleistung sorgfältig zu prüfen. Eine zu weit gefasste Klausel kann unwirksam oder schwer durchsetzbar sein.

Abgrenzung zur Non-Solicitation Clause

Ein Non-Compete verbietet Wettbewerb als solchen. Eine Non-Solicitation Clause verbietet meist nur das Abwerben von Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern. Letztere ist enger und oft leichter zu begründen.

FAQ

Gilt ein Non-Compete automatisch nach jedem Unternehmensverkauf?

Nein. Es muss vertraglich vereinbart und wirksam ausgestaltet werden.

Wie lange darf ein Wettbewerbsverbot dauern?

Das hängt vom Einzelfall ab. Es muss angemessen sein und sollte juristisch geprüft werden.

Warum ist die Klausel bei Nachfolgelösungen wichtig?

Weil der Verkäufer oft über starke Kundenbeziehungen verfügt und diese den Unternehmenswert wesentlich tragen.

Was passiert bei Verstoß gegen eine Non-Compete Clause?

Mögliche Folgen sind Unterlassungsansprüche, Vertragsstrafen oder Schadenersatz, sofern wirksam vereinbart.