M&A Prozess Ablauf - In 7 Schritten erfolgreich Nachfolge und Unternehmensverkauf meistern

Der M&A-Prozess (Mergers & Acquisitions Prozess) stellt eine komplexe Herausforderung dar, die mit der richtigen Strategie und Vorbereitung erfolgreich gemeistert werden kann. Ein professioneller M&A Prozess Ablauf ermöglicht es Unternehmern eine erfolgreiche Nachfolgeregelung und Unternehmensverkauf zu realisieren. Auch wenn keine einheitliche M&A-Prozess Definition existiert, kann ein strukturiert und professionell durchgeführter Transaktionsprozess in insgesamt sieben essenzielle M&A Prozess Phasen unterteilt werden, beginnend mit einer gründlichen Vorbereitung, die den Grundstein für einen erfolgreichen Verkauf legt. In dieser Phase werden detaillierte Zeitpläne entwickelt, wichtige Prozessdokumente vorbereitet und finanzielle Kennzahlen aufgearbeitet. Darüber hinaus wird mit der Identifikation potenzieller Käufer begonnen, um eine Basis für die nachfolgenden Phasen zu schaffen. Die darauf folgenden Schritte umfassen Pre-Marketing, die Phase der indikativen Angebote, eine umfassende Due Diligence, die Verhandlungsphase, die Vertragsunterzeichnung und schließlich den Abschluss des Verkaufs. Jeder dieser Schritte erfordert spezifisches Fachwissen und sorgfältige Planung, um den Unternehmenswert zu maximieren und einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Schritt 1: Vorbereitung

Vorgelagert zur inhaltlichen Vorbereitung und Definition der M&A Strategie gilt es eine M&A Unternehmensberatung auszuwählen, die sowohl Sektorexpertise und ein ausgezeichnetes Investorennetzwerk mitbringt, als auch auf persönlicher Ebene überzeugen kann einen komplexen Prozess erfolgreich durchzuführen. Die anschließende gemeinsame Vorbereitung des Unternehmens für den Verkaufsprozess umfasst nicht nur die Entwicklung eines umfassenden Zeitplans, sondern auch die Vorbereitung wichtiger Prozessdokumente sowie die gründliche Aufarbeitung finanzieller Kennzahlen. Auch erste Longlists von potenziellen Investoren sollten hier vorbereitet werden. In der Vorbereitungsphase wird der Grundstein für den späteren Verkaufserfolg gelegt, daher ist es wichtig, dass alle Aspekte - ob finanziell, steuerlich oder rechtlich - geordnet und geregelt sind.

Zeitplan

Der erste Schritt im Rahmen eines Nachfolge- und Verkaufsprozesses ist die Erstellung eines detaillierten Zeitplans für den anstehenden Verkaufsprozess. Dieser Zeitplan dient als Fahrplan, der die wichtigsten Meilensteine und Fristen festlegt, um einen geordneten und effizienten Ablauf des Verkaufs zu gewährleisten. Es ist wichtig, den Zeitplan flexibel zu gestalten, um auf sich ändernde Dynamiken im Bieterumfeld reagieren zu können.

Prozessdokumente

Die Erstellung relevanter Prozessdokumente ist ein wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs. Im Folgenden eine Checkliste mit den wichtigsten Dokumenten für den Verkaufsprozess:

Checkliste von Prozessdokumenten

  • Info-Request-Liste

  • Longlist/Shortlist

  • Teaser

  • NDA

  • Prozessbrief I und Prozessbrief II

  • Confidential Information Memorandum (CIM)

  • Management-Präsentation (MP)

  • SPA

Finanzkennzahlen und Businessplan

Im nächsten Schritt geht es an die Aufbereitung und Zusammenstellung relevanter Finanzkennzahlen. Dazu gehören im Wesentlichen die Jahresabschlüsse, Management-Reports und ein detaillierter Businessplan für die nächsten 12 bis 18 Monate sowie ein mittelfristiger Finanzplan für die nächsten drei bis fünf Jahre. Die unterschiedlichen Finanzzahlen werden der Investorenseite dann im Laufe des Prozesses bereitgestellt und dienen der Analyse und Bewertungen des Unternehmens.

Investoren und Käuferidentifikation

Bei der Käuferidentifikation wird grundsätzlich zwischen einer sogenannten Long-List und Short-List unterschieden.

A. Longlist

Die Identifizierung potenzieller Käufer startet mit der Erstellung einer Longlist auf Basis von Merkmalen, die von möglichen Käufern erfüllt werden sollten. Heraus kommt dabei eine ausführliche Liste potenzieller Akquisitionsinteressenten. Diese Liste umfasst mögliche Investoren; neben strategischen Investoren können das auch Finanzinvestoren oder Family Offices sein.

Darüber hinaus können auch interne Management-Teams, die einen Management-Buyout planen, oder externe Management-Teams, die einen Buy-In anstreben, zu den potenziellen Käufern zählen. Es ist wichtig, diese potenziellen Käufer in der Vorbereitungsphase zu identifizieren, um sicherzustellen, dass alle möglichen Interessenten in Betracht gezogen werden.

Schlüsselaspekte und merkmale bei der Erstellung einer Long List sind:
  • Markt- und Branchenanalyse: Die Identifizierung relevanter Spieler, die strategisch vom Erwerb profitieren könnten, ist grundlegend. Dies beinhaltet sowohl direkte Konkurrenten als auch Unternehmen aus angrenzenden Sektoren oder geografischen Märkten, die eine Expansion anstreben.

  • Investorentypen: Die Long List umfasst typischerweise eine Mischung aus strategischen Investoren (andere Unternehmen, die aus geschäftlichen Gründen kaufen), Finanzinvestoren (Private-Equity-Firmen, Venture-Capital-Gesellschaften), Family Offices und möglicherweise auch staatlichen Investoren.

  • Unternehmensgröße und finanzielle Kapazität: Potenzielle Käufer werden auch hinsichtlich ihrer finanziellen Fähigkeit, eine Akquisition zu stemmen, bewertet. Dies schließt die Analyse ihrer Bilanzen und Zugänge zu Finanzierungsquellen ein.

  • Geografische Passung: Die geografische Strategie und Expansionspläne der potenziellen Käufer spielen eine Rolle, insbesondere wenn es um den Eintritt in neue Märkte oder die Stärkung der Präsenz in bestehenden Märkten geht.

  • Strategischer Fit: Wie gut ein potenzieller Käufer zum Verkaufsunternehmen passt, hinsichtlich Produktpalette, Kundenbasis, Technologie oder Marktpositionierung, ist ein entscheidendes Kriterium.

B. Shortlist

Nach der Erstellung und ersten Bewertung der Long List erfolgt eine Verfeinerung des Auswahlprozesses, bei dem die Anzahl der Kandidaten oder Unternehmen reduziert wird. Die resultierende Short List enthält eine engere Auswahl von Kandidaten oder Unternehmen, die als am besten geeignet für die spezifischen Anforderungen und Ziele des Projekts oder der Transaktion betrachtet werden. Die Auswahl für die Short List basiert auf einer detaillierteren Analyse und Bewertung, bei der zusätzliche Kriterien wie finanzielle Stabilität, Synergiepotenziale, kulturelle Passung oder spezifische strategische Vorteile berücksichtigt werden. Im M&A-Kontext bedeutet die Aufnahme in die Short List, dass ein Unternehmen oder ein Käufer ernsthaft in Erwägung gezogen wird und in der Regel in die nächste Phase des Prozesses übergeht, die intensivere Verhandlungen, Due Diligence und möglicherweise die Abgabe eines indikativen Angebots umfasst.

 

Schritt 2: Pre-Marketing und Investorenansprache

Pre-Marketing bezieht sich auf die vorbereitenden Aktivitäten, die vor der offiziellen Ankündigung des Verkaufsprozesses oder der Investitionsmöglichkeit stattfinden. Ziel des Pre-Marketings ist es, den Markt zu sondieren, das Interesse potenzieller Käufer oder Investoren frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten sowie eine Strategie für die Ansprache zu entwickeln. In dieser Phase werden ausgewählte Unternehmen der Short Liste, diskret kontaktiert, um ihr Interesse an einer möglichen Übernahme zu sondieren. Dabei wird ihnen ein Teaser zur Verfügung gestellt, der begrenzte, nicht vertrauliche Informationen über die von der Verkaufsseite angestrebte Transaktion enthält. Es ist zu beachten, dass in diesem Teaser keine expliziten Unternehmensnamen genannt werden, um die Anonymität zu wahren. Alle bereitgestellten Informationen sind so gestaltet, dass sie nicht direkt auf das betreffende Unternehmen zurückgeführt werden können, da Diskretion in diesem Stadium von höchster Priorität ist. Auf Basis des Feedbacks aus diesen Erstkontakten kann dann der Zeitplan des Prozesses und die strategische Ausrichtung des Verfahrens angepasst werden. 

 

Schritt 3: Indikative Angebotsphase 

Auf Basis des Feedbacks aus der Pre-Marketing-Phase wird die Prozess-Struktur finalisiert und eine überarbeitete Short-List in ein Contact-Log überführt. Zu Beginn der indikativen Angebotsphase erhalten interessierte Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), um die vertraulichen Informationen des Verkäufers zu schützen. Nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung oder Non-Disclosure-Agreement (NDA) erhalten die potenziellen Bieter ein Confidential Information Memorandum (CIM), das einen detaillierten Überblick über das Unternehmen, deren USPs, Positionierung und Finanzen gibt. Auf dieser Grundlage geben die potenziellen Käufer unverbindliche indikative Angebote ab.

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

Bevor detaillierte Informationen über das Unternehmen weitergegeben werden, müssen die potenziellen Käufer eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen. Dadurch werden sensible Unternehmensinformationen geschützt und die Vertraulichkeit während des gesamten Prozesses gewahrt.

Confidential Information Memorandum (CIM)

Nach Unterzeichnung eines NDA übermittelt die Verkäuferseite in Person des M&A Beraters den potenziellen Bietern das Confidential Information Memorandum (CIM) und einen Prozessbrief, welcher die Abgabe indikativer Angebote regelt. Das CIM-Dokument gibt einen detaillierten Überblick über das Unternehmen, darunter Geschäftsmodell, Produkte & Services, Positionierung und Finanzen.

Indikative Angebote

Nach Prüfung des CIM geben die potenziellen Käufer unverbindliche, indikative Angebote ab. Diese dienen dazu, die Kaufintention der Interessenten zum Ausdruck zu bringen sowie die vorgeschlagenen Bedingungen und Transaktionsstruktur darzulegen. Ein indikatives Angebot beinhaltet neben der Bewertung mit Kaufpreis auch strukturelle Vorstellungen hinsichtlich einer möglichen Transaktionen sowie eine strategische Rationale.

 

Schritt 4: M&A Due Diligence im Rahmen von M&A Transaktionen

Während der Due-Diligence-Phase erhalten diejenigen Interessenten, die in die engere Wahl gekommen sind, Zugang zu einem Datenraum (Virtual Data Room- VDR), in dem sie die operative, finanzielle und rechtliche Situation des Unternehmens eingehend prüfen können. Es werden üblicherweise zwei bis vier potentielle Käufer in diese engere Auswahl aufgenommen. Diese potentiellen Käufer nehmen jeweils an einer Management-Präsentation teil, bei der das Management-Team des Unternehmens die Strategie, die Geschäftstätigkeit und Finanzen des Unternehmens vorstellt. Nach Abschluss der Due Diligence gibt der Käufer sein endgültiges, verbindliches Angebot ab. Die Durchführung einer Due Diligence umfasst üblicherweise einen Zeitraum von ca. 6 Wochen.

Checkliste für die Due-Diligence-Phase

  • Virtual Data Room (VDR)

  • Q&A

  • Sales and Purchase Agreement (SPA)

  • Management-Präsentation

  • Expert Sessions (Financial, Legal, IT, Tax, ESG, etc.)

Datenraum (Virtual Data Room - VDR) und Frageprozess (Q&A-Prozess)

Nach Erhalt und Auswertung der indikativen Angebote werden üblicherweise zwei bis fünf Parteien in die Due-Diligence-Phase eingeladen. Um diesen Prozess zu erleichtern, wird ein virtueller Datenraum eingerichtet, der den Käufern Zugang zu detaillierten und vertraulichen Informationen über das Unternehmen gewährt. Dies ermöglicht den Käufern eine gründliche Prüfung der betrieblichen, finanziellen, rechtlichen und anderen wichtigen Aspekte des Unternehmens.

Im Folgenden wird der Q&A-Prozess und die Verwendung eines Datenraums im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung beschrieben:

Erstellung des Datenraums

Während der Vorbereitungsphase (vor der Indikativen Angebotsphase) steht die Erstellung eines virtuellen Datenraums (VDR) durch die Verkäuferseite. In diesem Datenraum werden alle relevanten Dokumente und Informationen eingestellt, die für eine Prüfung relevant sind. Das können Produkt- und Services-Informationen, Finanzzahlen und Geschäftspläne, rechtliche Dokumente und Verträge, Informationen über Patentete und geistiges Eigentum sowie alle weiterführende und für den Käufer relevanten Informationen Sein.

Zugang zum Datenraum

Der potenzielle Käufer oder Investor erhält Zugang zum virtuellen Datenraum und kann damit die bereitgestellten Dokumente und Informationen prüfen. Dieser Prozess wird in der Regel von einem Due-Diligence-Team durchgeführt, welches Experten aus verschiedenen Bereichen umfasst, zum Beispiel Kommerziell, Finanzen, Recht oder Technologie.

Q&A-Prozess

Während der Durchsicht der Dokumente und Informationen kommen in der Regel Fragen seitens des Käufers oder seiner Berater auf. Diese werden im Q&A-Prozess formuliert und an das Verkaufsteam oder das Zielunternehmen gerichtet. Die Fragen können sich dabei auf eine Vielzahl von Themen beziehen, beispielsweise auf spezifische Finanzdaten, Details zu Verträgen oder technische Aspekte.

Beantwortung der Fragen

Die Antworten auf die Fragen werden dann vom Verkäufer oder Zielunternehmen bereitgestellt und im Datenraum eingestellt und mit weiterführenden Dokumenten versehen, um die Fragen nachhaltig zu beantworten.

Weitere Prüfung und Abschluss

Der Käufer oder Investor prüft anschließend die bereitgestellten Antworten und führt gegebenenfalls weitere Analysen durch. Wenn alle Fragen beantwortet sind und keine weiteren Informationen benötigt werden, kann der Due-Diligence-Prozess abgeschlossen werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass der gesamte Q&A-Prozess und der Zugang zum Datenraum streng vertraulich sind. Beide Parteien unterliegen strengen Geheimhaltungsvereinbarungen und es werden außerdem strenge Sicherheitsprotokolle angewendet, um die vertraulichen Informationen zu schützen.

Management-Präsentation

Während der Due-Diligence-Phase wird in der Regel eine Management-Präsentation organisiert. Diese gibt dem Management-Team die Möglichkeit, dem potenziellen Käufer die Strategie, Produkte und Services sowie die Finanzen des Unternehmens direkt vorzustellen und alle Fragen zu beantworten. Außerdem bietet die Management Präsentation eine hervorragende Gelegenheit die Investoren und Partner persönlich kennenzulernen.

Expert Sessions

Ähnlich wie die Management-Präsentationen finden während der Due Diligence auch Expert Sessions statt und erlauben es potenziellen Investoren so, detaillierte Einblicke in verschiedene Bereiche des Unternehmens zu erhalten. Üblicherweise finden Expert Sessions in Form eines strukturierten Treffens zwischen Experten aus verschiedenen Fachbereichen wie Finanzen, operativen Geschäft, Marketing, IT und weiteren, je nach Branche relevanten Fach- und Unternehmensbereichen statt. Ziel dieser Termine ist es auf Käuferseite, tiefergehendes Wissen und spezialisierte Einblicke in verschiedene Aspekte des Geschäfts zu erhalten. In diesen Sitzungen werden häufig potenzielle Chancen und Risiken identifiziert, relevante Investorenfragen beantwortet und strategische Anknüpfungspunkte definiert. Dadurch ermöglichen die Expert Sessions eine fundiertere Entscheidungsfindung auf Investorenseite und tragen bei guter Vorbereitung zur Maximierung des Transaktionswertes bei.

SPA-Draft-Diskussion

Ein Sales and Purchase Agreement (SPA) ist ein Vertrag, der die spezifischen Bedingungen eines Kaufs festlegt. Üblicherweise stellt der Verkäufer einer kleinen Auswahl an Investoren – meist denjenigen, die sich in der Due-Diligence-Phase befinden –- einen Draft-SPA zur Verfügung. Es gibt dabei zwei Hauptarten von SPAs: Share Deals und Asset Deals. Bei einem Share Deal geht es um den Verkauf spezifischer Unternehmenssegmente, wie beispielsweise einer Lizenz. Auf der anderen Seite beinhaltet ein Asset Deal den Verkauf des gesamten Unternehmens einschließlich aller zugehörigen Verträge. Weitere Details dazu finden sich im Abschnitt „Kaufvertrag oder Sale and Purchase Agreement (SPA)“ im Kapitel Prozessdokumente.

Finales Angebot

Nach Abschluss der Due Diligence geben die potenziellen Käufer ihre endgültigen Angebote zusammen mit einer kommentierten Version des SPA-Drafts ab. Diese Angebote spiegeln die Bewertung nach Due Diligence wider und sind somit viel belastbarer als indikative Angebote.

Schritt 5: Verhandlung im Rahmen einer M&A Transaktion

Auf Basis der finalen Angebote sowie des kommentierten SPA-Drafts werden üblicherweise ein oder zwei Kaufinteressenten für die Verhandlungsphase ausgewählt. Die Schwerpunkte können während der Verhandlung je nach Zielen und Präferenzen des Unternehmers unterschiedlich gesetzt werden. Neben dem Kaufpreis gibt es weitere wichtige Punkte, die in Verhandlungen über ein Sale and Purchase Agreement (SPA) oft diskutiert werden, so zum Beispiel auch die folgenden:

Garantien und Zusicherungen (Warranties and Representations)

Garantien sind Aussagen des Verkäufers über den aktuellen Zustand des Unternehmens, einschließlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Geschäftsprozesse, rechtlichen Verpflichtungen und mehr. Der Umfang und die Spezifikationen dieser Garantien können Gegenstand intensiver Verhandlungen sein.

Haftungsbegrenzungen

Viele Verkäufer versuchen, ihre Haftung für Verstöße gegen Garantien und Zusicherungen zu begrenzen. Das kann durch finanzielle Obergrenzen (Cap), Mindestschadensbeträge (De-minimis) oder Zeitlimits für Ansprüche (Liability period) erfolgen.

Anpassung des Kaufpreises (Price Adjustment Mechanism)

Um Veränderungen im Vermögen oder in den Schulden des Unternehmens zwischen dem wirtschaftlichen Übergang, dem Unterzeichnungsdatum des Vertrags und dem Vollzug des Verkaufs (Closing) zu berücksichtigen, können Mechanismen zur Anpassung des Kaufpreises vorgesehen werden.

Earn-out-Vereinbarungen

In bestimmten Fällen wird ein Teil des Kaufpreises zurückgehalten und an die Erfüllung zukünftiger Leistungs- oder Gewinnziele geknüpft. Die genauen Bedingungen dieser Earn-out-Vereinbarungen können intensiv verhandelt werden.

Schadensersatz (Indemnities)

Indemnities sind spezielle Garantien, die der Verkäufer dem Käufer gibt, um ihn vor spezifischen Risiken oder Verbindlichkeiten zu schützen, die dem Unternehmen bereits bekannt sind. Die genauen Bedingungen dieser Schadensersatzvereinbarungen sind häufig ebenfalls Gegenstand von Verhandlungen.

Jeder der hier aufgeführten Punkte kann erheblichen Einfluss auf den endgültigen Wert der Transaktion und das Risiko für beide Parteien haben. Daher ist es wichtig, dass beide Seiten bei der Verhandlung eines SPA von erfahrenen M&A-Beratern und Anwälten unterstützt werden.

 

Schritt 6: Vertragsunterzeichnung (Signing)

Das "Signing" bezeichnet in einem M&A-Prozess (Merger and Acquisition Prozess) den offiziellen Akt der Vertragsunterzeichnung, durch den Käufer und Verkäufer ihre Einigung über die Bedingungen des Unternehmenskaufs oder -zusammenschlusses rechtlich bindend dokumentieren. Dieser Schritt folgt in der Regel nach intensiven Verhandlungen und der finalen Einigung auf die Details des Sales and Purchase Agreement (SPA), welches die spezifischen Bedingungen des Kaufs, wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Garantien, Zusicherungen und eventuelle Haftungsbegrenzungen, umfasst. Das Signing ist ein entscheidender Moment im M&A-Prozess, da es den Übergang von der Verhandlungs- zur Abschlussphase markiert und beide Parteien rechtlich an die Vereinbarungen bindet.

Vor dem Signing müssen häufig noch diverse Vorbedingungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Klärung letzter offener Punkte aus der Due Diligence oder die Einholung notwendiger Genehmigungen von Regulierungsbehörden. Das Signing selbst findet oftmals in einem formellen Rahmen statt und kann die Anwesenheit von Rechtsberatern, Finanzberatern und Notaren erfordern, um die rechtliche Gültigkeit und korrekte Dokumentation der Vereinbarungen zu gewährleisten. Ab diesem Zeitpunkt sind die Vertragsparteien verpflichtet, die Transaktion gemäß den festgelegten Bedingungen zu vollziehen, es sei denn, spezifische Closing Conditions stehen noch aus und müssen vor dem finalen Abschluss (Closing) erfüllt werden.

Obwohl das Signing einen kritischen Meilenstein darstellt, ist die Transaktion zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Der Prozess geht in die letzte Phase über, in der alle vor dem Closing zu erfüllenden Bedingungen abgearbeitet werden. Erst mit dem erfolgreichen Closing und der Erfüllung aller festgelegten Bedingungen wird die Transaktion finalisiert, die Kontrolle über das Zielunternehmen übertragen und der Kaufpreis gezahlt. Das Signing ist somit ein entscheidender Schritt, der den Weg für den erfolgreichen Abschluss einer M&A-Transaktion ebnet.

 

Schritt 7: Abschluss (Closing) 

Die sogenannten Closing Conditions sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Abschluss (Closing) einer M&A-Transaktion (Mergers & Acquisitions) vollzogen werden kann. Sie sind integraler Bestandteil des Kauf- und Verkaufsvertrags (Sales and Purchase Agreement, SPA) und dienen dazu, das Risiko für Käufer und Verkäufer zu minimieren sowie sicherzustellen, dass alle wesentlichen Aspekte der Transaktion vor der endgültigen Übergabe geklärt sind. Die spezifischen Closing Conditions können je nach Transaktion, den beteiligten Parteien und den jeweiligen rechtlichen sowie regulatorischen Anforderungen stark variieren. Typischerweise umfassen sie jedoch einige oder alle der folgenden Punkte:

  1. Genehmigungen Dritter und Regulierungsbehörden: Häufig müssen für den Abschluss einer M&A-Transaktion Genehmigungen von Regulierungsbehörden oder anderen dritten Parteien eingeholt werden. Dies kann beispielsweise Kartellbehörden, Branchenregulatoren oder auch Aktionäre (bei börsennotierten Unternehmen) betreffen.

  2. Erfüllung aller Vereinbarungen und Versprechen: Sämtliche zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen und gemachten Zusagen, die vor dem Closing umgesetzt werden sollen, müssen erfüllt sein. Dies kann die Korrektur von identifizierten Problemen während der Due Diligence, die Erfüllung bestimmter Leistungsziele oder die Umsetzung vereinbarter Umstrukturierungen umfassen.

  3. Fehlen wesentlicher nachteiliger Änderungen: Eine Standardbedingung ist, dass seit dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (Signing) keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen (Material Adverse Changes, MAC) im Geschäftsbetrieb, den finanziellen Verhältnissen oder Aussichten des Zielunternehmens eingetreten sind.

  4. Rechtliche Dokumentation: Die rechtliche Dokumentation, einschließlich notarieller Beglaubigungen, Gründungsdokumente des erworbenen Unternehmens oder die Änderung von Gesellschaftsverträgen, muss vollständig und in der vertraglich festgelegten Form vorliegen.

  5. Akquisitionsfinanzierung: In vielen Fällen ist das Closing abhängig von der Sicherstellung der Finanzierung durch den Käufer, falls der Kaufpreis nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestritten wird.

  6. Übergabe von Geschäftsunterlagen: Die physische oder elektronische Übergabe aller relevanten Geschäftsunterlagen, Zugänge zu Geschäftskonten und anderen für den Betrieb des Unternehmens notwendigen Informationen muss gesichert sein.

  7. Freigaben und Löschung von Sicherheiten: Falls das Zielunternehmen mit Sicherheiten oder Pfandrechten belastet ist, müssen diese vor dem Closing freigegeben oder gelöscht werden.

  8. Mitarbeiterübergang: Die Vereinbarungen bezüglich des Übergangs von Mitarbeitern, einschließlich der Übernahme bestehender Arbeitsverträge, müssen geklärt und umgesetzt sein.

Die genauen Closing Conditions werden in den Verhandlungen zwischen den Parteien festgelegt und im SPA dokumentiert. Ihre Erfüllung wird in der Regel durch Anwälte und Finanzberater überwacht, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen vor dem Closing erfüllt sind und die Transaktion erfolgreich abgeschlossen werden kann. Im Anschluss zum Closing kommen üblicherweise M&A Consultants eine Post Merger Integration Beratung zum Einsatz um M&A Projekte nach der Transaktion erfolgreich zu implementieren.

 

 

Über den Autor

Dieter Will

Dieter Will

Geschäftsführer neomerge GmbH

Dieter berät seit mehr als 15 Jahren Unternehmer, mittelständische Unternehmen, internationale Konzerne sowie Finanzinvestoren bei strategischen Fragestellungen im Rahmen von Nachfolge, M&A Transaktionen und Finanzierungen.

Vor der neomerge Gründung baute Dieter das Beratungsgeschäft im M&A Technologiesektor von Barclays und Rothschild im deutschsprachigen Raum aus. Davor fokussierte er sich auf die mittelständische M&A-Beratung und Wachstumskapital-Beschaffung bei KPMG. Seine Karriere startete Dieter bei UBS wo er unter anderem M&A und Kapitalmarkttransaktionen betreute.

Dieter absolvierte den Studiengang International Management (B.Sc.) an der European Business School und hält ein Masterdiplom in Finanzen (M.Sc.) der Universität Maastricht.

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